IV / Finanzen

Hilfe im Dschungel, damit die Entwicklung und Förderung nicht am Geld scheitern

Der Bereich der Sozialversicherungen in der Schweiz ist komplex. Viele Leistungen unterliegen der sogenannten Holschuld: Sie werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen aktiv beantragt werden!

Die 3 nationalen Säulen der IV

Gesetzlicher Anspruch

Diese Leistungen basieren auf dem Bundesgesetz und stehen Ihnen schweizweit bei entsprechender Diagnose rechtlich zu.

Säule 1: Medizinische Massnahmen & Hilfsmittel

Übernahme von Therapien (Ergo, Logo, Physio) sowie spezialisierten Geräten.Anmeldung für Minderjährige

Säule 2: Hilflosenentschädigung (HE) & Intensivpflegezuschlag (IPZ)

Monatliche Barleistungen für den zeitlichen Mehraufwand bei der Betreuung und Überwachung im Vergleich zu gesunden Kindern.Fragebogen zur HE/IPZ

Säule 3: Assistenzbeitrag

Ein Budget, mit dem Sie eigene Betreuungspersonen anstellen können, um den Familienalltag zu entlasten.

Kantonale und örtliche Zusatzleistungen

Diese Leistungen variieren stark je nach Wohnort und ergänzen die Bundesleistungen.

Kanton Freiburg: Pauschalentschädigung

Eine direkte finanzielle Entschädigung für Angehörige, die eine hilfsbedürftige Person zu Hause pflegen. Gilt für den gesamten Kanton Freiburg.Information

Deutschschweizer Kantone (exkl. Solothurn): Anstellung und Entlastung

In diesen Kantonen erfolgt die finanzielle Anerkennung meist über die Anstellung der Eltern bei einer Spitex-Organisation (Lohn für Pflegearbeit) oder im Kanton Bern auch über subventionierte Entlastungsdienste. Im Kanton Solothurn ist es prinzipiell auch möglich, nur schwieriger, eine Spitex-Organisation zu finden, die dies anbietet. Ebenso im Kanton Wallis.

Stadt Bern: Fondshilfe

Die Stadt Bern verfügt über eigene Fonds für Einwohner in finanziellen Notlagen.

Wenn die IV nicht zahlt

Das Auffangnetz (Stiftungen)

Für Kostenlücken bei Spezialtherapien, Ferienlagern oder besonderen Hilfsmitteln.

  • Pro Infirmis – Individuelle Finanzhilfe (FLB): Übernahme von Restkosten, wenn alle anderen Versicherungen ausgeschöpft sind.
  • Stiftung Cerebral: Unterstützt entgegen dem Namen oft auch bei Autismus/NDD, sofern spezialisierte Hilfsmittel für Mobilität oder Sicherheit benötigt werden. cerebral.ch
  • Stiftung Denk an mich: Beiträge an Ferien- und Freizeitaktivitäten für Menschen mit Behinderung. denkanmich.ch